Telekom muss Kunden auf Mega-Rechnungen hinweisen
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Die Deutsche Telekom ist laut einem Urteil des Landgerichts Bonn verpflichtet, Kunden auf auffällig hohe Rechnungen hinzuweisen. Eine Frau bekommt nun mehr als 5000 Euro zurück. Bei ihr waren binnen weniger Monate horrende Gebühren angefallen - wegen eines falsch eingestellten DSL-Routers.
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Bonn - Die Deutsche Telekom hat eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kunden: Sie muss sich bei auffällig hohen Gebühren-Rechnungen um die Ursachen kümmern oder auch den Kunden informieren. Das entschied die 7. Zivilkammer des Bonner Landgerichts in einer am Donnerstag bekanntgewordenen Entscheidung.
Der Fall: Die Telekom hatte einer jungen Kundin aus Niedersachsen für die Internetnutzung im Zeitraum von fünf Monaten insgesamt 5756,19 Euro in Rechnung gestellt und teilweise auch vom Konto abgebucht.
Der Schaden war durch eine fehlerhafte Einstellung bei einem neu installierten DSL-Router entstanden. Das Gerät stellte einen ständigen Zugang zum Internet her, der im Minutentakt abgerechnet wurde - ohne dass die Kundin sich darüber im Klaren war. Die monatlichen Belastungen explodierten von rund 40 auf mehr als 1000 Euro. Die Frau hatte in dieser Zeit weder die Online-Rechnungen noch ihre Kontoauszüge überprüft.
Nach Ansicht des Bonner Gerichts hätte der Telekom das "ungewöhnliche Internetnutzungsverhalten" der Kundin auffallen müssen. Dann hätte das Unternehmen innerhalb weniger Tage reagieren müssen. Stattdessen habe die Telekom weiter kassiert. Damit habe sich das Bonner Unternehmen einer Pflichtverletzung schuldig gemacht und wurde verurteilt, die Kosten in Höhe von rund 5300 Euro zurückzuerstatten.
Allerdings sah das Bonner Gericht bei der Kundin eine Mitschuld wegen nachlässigen Verhaltens. Von der Gesamtsumme muss sie 460 Euro selbst tragen. Darin enthalten sind die tatsächlich angefallenen Telefonkosten und monatlich 50 Euro für eine Internet-Flatrate. Das Urteil ist rechtskräftig.
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